In Deutschland werden Produktionen stillgelegt oder heruntergefahren: Gießereien, Großbäckereien, Papierfabriken, Galvanikbetriebe, Kühlhäuser. Was dabei fast immer zurückbleibt, ist ein Netzanschluss im Megawattbereich, der nichts mehr leistet. Genau dieser ungenutzte Netzanschluss ist heute wertvoll, denn er ist das, was ein Großspeicher am dringendsten braucht. Dieser Beitrag erklärt, warum ein Bestandsanschluss so gefragt ist, wie ein Batteriespeicher die Kapazität nutzt und was ein Eigentümer davon hat, mit einem Rechenbeispiel.
Was ein ungenutzter Netzanschluss ist
Energieintensive Betriebe hängen nicht am normalen Niederspannungsnetz, sondern besitzen einen eigenen Anschluss ans Mittelspannungsnetz, meist mit eigener Trafo- oder Übergabestation auf dem Gelände. Für diesen Anschluss hat der Netzbetreiber eine bestimmte Leistung zugesagt, die Anschlusskapazität. Bei einer Gießerei, einer Großbäckerei oder einer Papierfabrik liegt sie schnell bei einem bis mehreren Megawatt.
Wird die Produktion stillgelegt oder auf einen Teil zurückgefahren, bleibt diese Kapazität bestehen, wird aber nicht mehr abgerufen. Der Anschluss ist da, die Leitungen liegen, die Station steht. Nur fließt kaum noch Strom. Aus Sicht des Eigentümers ist das eine Fläche mit Infrastruktur, die Geld gekostet hat und nun brachliegt. Aus Sicht eines Speicherbetreibers ist es das seltenste Gut, das es im deutschen Stromnetz gibt.
Warum der Anschluss der Engpass ist, nicht die Fläche
Wer heute einen Batteriespeicher am Netz anschließen will, stellt eine Netzanfrage beim Netzbetreiber. In vielen Regionen sind die Umspannwerke ausgelastet, die Anfragen stapeln sich, und eine Antwort kann Monate dauern, oft mit dem Ergebnis, dass in absehbarer Zeit keine Kapazität frei wird. Dieser Schritt ist der langsamste und unsicherste Teil jedes Großspeicherprojekts.
Ein Standort mit vorhandenem, teilweise ungenutztem Netzanschluss überspringt genau diesen Engpass weitgehend. Die Kapazität ist bereits zugesagt, der Anschluss existiert physisch. Der Speicher nutzt, was der Betrieb nicht mehr braucht. Deshalb sind solche Standorte für Projektpartner interessanter als eine große Freifläche ohne Anschluss, und deshalb geht es dort deutlich schneller: von der Prüfung bis zur Inbetriebnahme fällt der größte Unsicherheitsfaktor weg.
Welche Betriebe infrage kommen
- Stillgelegte Produktion: Gießereien, Großbäckereien, Papier- und Kartonagenwerke, Ziegeleien, Glashütten, Galvanik, Kunststoffverarbeitung, Kühl- und Tiefkühllager. Der Anschluss bleibt, die Last ist weg.
- Heruntergefahrene Produktion: Betriebe, die nur noch einen Teil ihrer Kapazität fahren, im Schichtbetrieb reduziert haben oder einzelne Linien abgeschaltet haben. Der Speicher nutzt den freien Teil, die Produktion läuft unverändert weiter.
- Umgenutzte Standorte: Ehemalige Industrieareale, die heute als Lager oder Logistikfläche dienen und den alten Mittelspannungsanschluss noch besitzen.
Gemeinsam ist allen: Anschlusskapazität im Megawattbereich, ein eigener Anschluss ans Mittelspannungsnetz und eine Teilfläche, auf der die Speicher stehen können. Die Fläche selbst ist selten das Problem. Ein Speicher für ein Megawatt braucht deutlich weniger Platz als die Halle, die früher dafür Strom verbraucht hat.
Rechenbeispiel: Eine Gießerei fährt die Produktion herunter
Eine Gießerei in einem Industriegebiet hat einen Netzanschluss mit fünf Megawatt Anschlusskapazität. Nach der Schließung eines Werksteils braucht der verbleibende Betrieb noch rund zwei Megawatt. Drei Megawatt liegen brach, bezahlt, aber ungenutzt.
Ein Projektpartner stellt auf einer Teilfläche des Geländes einen Batteriespeicher auf, der diese drei Megawatt nutzt. Die Gießerei produziert weiter wie bisher, der Speicher lädt und entlädt über den vorhandenen Anschluss. Für den Eigentümer entsteht eine Pachteinnahme, die den Wegfall der Produktion zumindest teilweise auffängt.
| Ungenutzte Anschlusskapazität | Pacht pro Jahr* | Über 20 Jahre* |
|---|---|---|
| 1 Megawatt | rund 6.000 € | rund 120.000 € |
| 3 Megawatt (Beispiel Gießerei) | rund 18.000 € | rund 360.000 € |
| 5 Megawatt | rund 30.000 € | rund 600.000 € |
* Rechenbeispiel auf Basis der aktuellen Konditionen unseres Projektpartners: rund 6.000 Euro je Megawatt ungenutzter Anschlusskapazität und Jahr, Laufzeiten üblicherweise 20 bis 30 Jahre. Das ist ein Orientierungswert und keine Zusage. Die tatsächliche Pacht hängt vom Standort, von der nutzbaren Kapazität, vom Netzanschluss und vom jeweiligen Partner ab und kann davon abweichen. Maßgeblich ist in jedem Fall der Pachtvertrag, den Sie direkt mit dem Betreiber schließen.
Zum Vergleich: Dieselbe Teilfläche als Lager verpachtet brächte einen Bruchteil, und eine Freifläche ohne Anschluss müsste erst durch eine Netzanfrage, deren Ausgang offen ist. Der Anschluss macht den Unterschied, nicht die Quadratmeter.
Was sich für den Betrieb ändert
Wenig. Verpachtet wird nur die Teilfläche, die der Speicher tatsächlich braucht, und genutzt wird nur die Kapazität, die ohnehin brachliegt. Die eigene Produktion, Lagerhaltung oder Vermietung läuft weiter. Entwicklung, Finanzierung, Bau, Betrieb, Wartung und der Rückbau am Ende der Laufzeit liegen beim Projektpartner. Der Eigentümer trägt keine Kosten und kein technisches Risiko. Vertraglich üblich sind 20 bis 30 Jahre Laufzeit; der Pachtvertrag wird erst wirksam, wenn Netzanschlusszusage, Baugenehmigung und planungsrechtliche Zulässigkeit vorliegen. Bis dahin bindet die Unterschrift den Eigentümer nicht an ein Projekt, das noch nicht geprüft ist.
So läuft die Prüfung ab
- Fläche einreichen: Adresse, grobe Angaben zum Anschluss (Anschlussleistung, wie viel davon noch genutzt wird) und ein Kartenausschnitt genügen. Der Flächen-Check dauert etwa drei Minuten.
- Erste Rückmeldung: Innerhalb von fünf Werktagen sagen wir Ihnen, ob wir Ihren Standort weiterverfolgen.
- Partner und Detailprüfung: Wir ordnen den Standort dem passenden Projektpartner zu. Der prüft Anschlussdaten, Fläche und Genehmigungsfähigkeit im Detail und macht ein konkretes Angebot.
- Pachtvertrag und Umsetzung: Vertrag direkt mit dem Betreiber, danach Netzabstimmung, Genehmigung, Bau. Ab Inbetriebnahme fließt die Pacht.
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