Drei Wege zum Großspeicher

Fläche verpachten für Batteriespeicher:
dauerhafte Einnahmen aus Großflächen

Ob Freifläche, Gewerbegrundstück oder vorhandener Netzanschluss: Ein Großspeicher bringt planbare Pacht über Jahrzehnte. Finden Sie unten die Variante, die zu Ihrer Fläche passt.

Kostenlos und unverbindlich

  • Dauert keine drei Minuten
  • In 5 Werktagen wissen Sie, ob Ihre Fläche infrage kommt
  • Für größere Flächen jeder Art

Ihre Fläche für die Energiewende

Warum eine Fläche für Batteriespeicher verpachten?

Ob Freifläche, ungenutzte Anschlusskapazität oder Gewerbegrundstück: Große Batteriespeicher stabilisieren das Stromnetz und bringen Ihnen als Eigentümer planbare Pachteinnahmen über viele Jahre. Entwicklung, Finanzierung, Bau, Betrieb und Rückbau übernimmt der Projektpartner. Sie stellen die Fläche.

Wie hoch die Pacht ausfällt, hängt vom Standort ab, vor allem von der Größe der Anlage, die dort realisierbar ist, und von den Anschlussbedingungen. Wir arbeiten mit mehreren Projektpartnern, deren Vergütungsmodelle sich unterscheiden. Genau deshalb prüfen wir jede Fläche einzeln und ordnen sie dem Partner zu, bei dem sie nach unserer Einschätzung den besten Ertrag erzielt.

Luftaufnahme eines Batteriespeicher-Parks neben Solarfeldern

Was Sie davon haben

Was haben Sie von einer Fläche für Batteriespeicher?

Sechs Punkte, die für Eigentümer von Großflächen zählen. Alles Weitere regelt der Pachtvertrag, den Sie vor der Unterschrift in Ruhe prüfen.

01

Planbare Pacht über Jahrzehnte.

Der Pachtvertrag läuft üblicherweise 20 bis 30 Jahre, in wenigen Ausnahmefällen mindestens 10 Jahre. Die Pacht wird in der Regel als fester Jahresbetrag gezahlt, unabhängig davon, wie viel Strom der Speicher handelt. Ob eine Anpassung an die Preisentwicklung vereinbart wird, steht im Pachtvertrag.

02

Keine Investition, kein Aufwand.

Entwicklung, Finanzierung, Genehmigung, Bau, Betrieb, Wartung und Versicherung trägt der Projektpartner. Sie stellen die Fläche und unterschreiben den Pachtvertrag, mehr ist von Ihrer Seite nicht nötig.

03

Die Fläche bleibt Ihr Eigentum.

Sie verpachten, Sie verkaufen nicht. Verpachtet wird nur der Teil, den der Speicher braucht. Der Rest bleibt in Ihrer Hand, und ein späterer Verkauf des Grundstücks bleibt möglich.

04

Rückbau vertraglich geregelt.

Am Ende der Laufzeit baut der Projektpartner die Anlage zurück und übergibt die Fläche in ordnungsgemäßem Zustand. Frist und Umfang stehen im Pachtvertrag, nicht im Kleingedruckten.

05

Eine klare Antwort, auch bei Nein.

Innerhalb von 5 Werktagen sagen wir Ihnen, ob wir Ihre Fläche weiterverfolgen. Passt die Fläche nicht, sagen wir Ihnen das offen und mit Begründung, statt Sie in einer offenen Anfrage warten zu lassen.

06

Kein Kostenrisiko, auch wenn es nicht klappt.

Prüfung, Netzanfrage und Genehmigungsverfahren kosten Sie nichts. Kommt das Projekt an Netz oder Genehmigung nicht vorbei, bleiben Sie ohne Kosten und ohne Verpflichtung. Zahlen müssen Sie in keinem Fall.

Ihr Beitrag

Was trägt Ihre Fläche zur Energiewende bei?

Ein Großspeicher ist kein Selbstzweck. Er übernimmt Aufgaben im Stromnetz, die mit jedem neuen Wind- und Solarpark wichtiger werden.

01

Das Netz stabil halten.

Ein Großspeicher nimmt innerhalb von Sekunden Strom auf oder gibt ihn ab. Damit hilft er dem Netzbetreiber, Frequenz und Spannung stabil zu halten. Diese Aufgabe haben bisher vor allem Kohle- und Gaskraftwerke übernommen.

02

Wind und Sonne ausgleichen.

Erneuerbarer Strom fällt an, wenn der Wind weht und die Sonne scheint, nicht dann, wenn er gebraucht wird. Der Speicher verschiebt Strom aus Überschussstunden in die Abend- und Nachtstunden und verringert, dass Wind- und Solaranlagen abgeregelt werden müssen.

03

Lastspitzen abfangen, Region entlasten.

Am Umspannwerk kappt der Speicher Spitzen im Verbrauch und in der Einspeisung. Das entlastet die Leitungen in Ihrer Region und kann teuren Netzausbau hinauszögern. Ihre Fläche wird damit Teil der Infrastruktur, die vor Ort gebraucht wird.

Mehr zum Hintergrund lesen Sie im Ratgeber: Warum stillgelegte Fabriken für Batteriespeicher gesucht werden und Welche Flächen sich für Batteriespeicher eignen.

So läuft es ab

Wie kommen Sie zur Pachteinnahme?

1

Fläche einreichen

In drei Minuten erledigt, kostenlos und unverbindlich. Damit ist der erste Schritt zu Ihrer Pachteinnahme schon gemacht.

2

Prüfung & Ihr Konzept

Wir prüfen die Einsatzmöglichkeiten Ihrer Fläche und ordnen sie dem Projektpartner zu, der das Beste aus ihr herausholt. Sie erhalten ein konkretes Konzept. Baurecht, Planung und Netzanfrage übernimmt der Partner.

3

Bau, Betrieb & Pachteinnahme

Der Partner baut und betreibt die Anlage. Während der gesamten Entwicklung bleiben wir Ihr Ansprechpartner und halten Sie auf dem Laufenden, und ab Inbetriebnahme fließt Ihre Pacht, Jahr für Jahr.

Was müssen Sie nicht tun?

Sie stellen die Fläche, alles Weitere übernimmt der Projektpartner.

Keine Investition Finanzierung trägt der Partner
Keine Planung Entwicklung & Genehmigung inklusive
Keine Wartung Betrieb & Service laufen extern
Kein Rückbau Ihrerseits Am Laufzeitende vertraglich geregelt

Häufige Fragen

Die Fragen, die Sie sich gerade stellen.

Die genauen Bedingungen stehen im Pachtvertrag, den Sie vor der Unterschrift in Ruhe prüfen können. Hier die Antworten, die für Großspeicher-Projekte üblich sind.

Was kostet mich das?
Nichts. Planung, Genehmigungen, Bau, Betrieb, Wartung und Versicherung übernimmt unser Partner. Auch die Pflege der Pachtfläche gehört dazu.
Wie groß muss die Fläche sein?
Eine feste Mindestgröße gibt es nicht. Wie viel Fläche ein Großspeicher braucht, hängt vor allem von der Entfernung zum Umspannwerk oder von der vorhandenen Anschlusskapazität ab. Infrage kommen Freiflächen mit Umspannwerk in der Nähe, Gewerbe- und Industrieflächen sowie Standorte mit eigenem Netzanschluss. Ob Ihre Fläche passt, klären wir in der Prüfung.
Wie viel Pacht ist möglich?
Die Pacht hängt vom Standort ab, vor allem von der Größe der Anlage, die dort realisierbar ist, und von den Anschlussbedingungen. Als grobe Orientierung sind marktüblich etwa 20.000 bis 50.000 Euro pro Jahr möglich, das ist ein Orientierungswert und keine Zusage. Als Orientierung zahlen Projektpartner je nach Projekt und Laufzeit etwa 1.500 bis 6.000 Euro je Megawatt und Jahr; bei einem Projekt mit 10 Megawatt sind das 15.000 bis 60.000 Euro im Jahr. Wir ordnen Ihre Fläche dem Partner zu, bei dem sie nach unserer Einschätzung den besten Ertrag erzielt. Die genaue Höhe steht nach der Prüfung fest; maßgeblich ist der Pachtvertrag.
Muss vorab ein Pachtvertrag unterschrieben werden?
Das ist unterschiedlich. Je nach Partner wird ein Pachtvertrag im Vorfeld unterschrieben, das prüfen wir intern für Ihre Fläche und stimmen das weitere Vorgehen mit Ihnen ab.
Wie lange läuft der Pachtvertrag?
Üblich sind 20 bis 30 Jahre. Die genaue Laufzeit hängt vom Einzelfall und Partner ab und steht im Pachtvertrag.
Was passiert am Ende der Laufzeit?
Die Anlage wird zurückgebaut und die Fläche wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzt. Die Speicher werden von Anfang an so aufgestellt, dass sie ohne Schäden am Grundstück wieder entfernt werden können. Die genaue Frist für den Rückbau steht im Pachtvertrag.
Mit wem schließe ich den Vertrag?
Direkt mit dem Partner, der die Anlage errichtet und betreibt. Welcher Partner das im Einzelfall ist, hängt von Ihrer Fläche und dem Projekt ab. Wir von Batteriespeicher-Pacht.de prüfen Ihre Fläche, wählen den passenden Partner aus, stellen den Kontakt her und begleiten Sie bis zum Vertrag.
Kann ich die Fläche während der Laufzeit verkaufen?
Ja. Der Pachtvertrag geht in der Regel auf den Käufer über, eine entsprechende Klausel wird in den Kaufvertrag aufgenommen. Der Verkauf selbst bleibt jederzeit möglich, die Pacht fließt dann an den neuen Eigentümer.
Was hat es mit der Dienstbarkeit im Grundbuch auf sich?
Weil der Speicher über Jahrzehnte auf Ihrer Fläche steht, lässt sich der Projektpartner das Nutzungsrecht meist als beschränkte persönliche Dienstbarkeit ins Grundbuch eintragen. Das sichert die Anlage gegenüber Dritten ab, etwa bei einem Verkauf oder in der Erbfolge. Ihr Eigentum bleibt davon unberührt. Die Eintragung wird zusammen mit dem Pachtvertrag vereinbart, die Löschung nach Vertragsende ist darin geregelt.
Was bedeutet die Anlage für die Nachbarschaft?
Ein Großspeicher arbeitet ohne Abgase, ohne Lieferverkehr im Alltag und ohne Rauch. Hörbar sind Lüfter und Transformatoren, vergleichbar mit einer Klimaanlage, bei hoher Auslastung zeitweise lauter. Im Genehmigungsverfahren werden Schallschutz und Abstände zur Wohnbebauung geprüft. Deshalb kommen Flächen im Außenbereich oder in Gewerbe- und Industriegebieten infrage, keine Wohngebiete. Die Anlage ist eingezäunt, überwacht und versichert.
Wie werden die Pachteinnahmen versteuert?
Pachteinnahmen sind grundsätzlich steuerpflichtig, je nach Ihrer Situation als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder innerhalb Ihres Betriebs. Ob Umsatzsteuer anfällt, ob sich die Grundsteuer ändert und wie sich der Vertrag auf eine spätere Übergabe oder Erbschaft auswirkt, hängt vom Einzelfall ab. Bitte klären Sie diese Fragen mit Ihrer Steuerberatung. Wir geben keine steuerliche Beratung.

Jetzt prüfen lassen

Schauen Sie nach, ob Ihre Fläche in Frage kommt.

Der Check dauert etwa drei Minuten. Kostenlos und unverbindlich.

Fläche jetzt prüfen

Hinweise zu den genannten Beträgen

Alle genannten Beträge sind Orientierungswerte auf Basis marktüblicher Pachtsätze für vergleichbare Großspeicher-Standorte und keine Zusage. Die tatsächliche Pacht hängt von Standort, Anlagengröße, Netzanschluss und dem jeweiligen Partner ab und wird individuell verhandelt. Was auf Ihrer Fläche möglich ist, steht erst nach der Prüfung fest. Maßgeblich ist in jedem Fall der Pachtvertrag, den Sie direkt mit dem Partner schließen.