Kleinspeicher

1.500 € Pacht im Jahr.
Für gerade mal 15 bis 25 m².

Wir suchen ungenutzte kleine Flächen im Gewerbegebiet oder Industriegebiet. Mindestens 10 Jahre vertraglich gesicherte Pachteinnahme.

1.500 € Pacht pro Jahr, 10 Jahre lang
0 € Investition. Planung, Bau und Betrieb übernimmt unser Projektpartner.
15–25 m² genügen. Mehr Fläche bringt keine höhere Pacht.
5 Werktage bis Sie wissen, ob Ihre Fläche infrage kommt

Die Kriterien

Passt Ihre Fläche?

01

Die Fläche liegt im Gewerbegebiet oder im Industriegebiet.

Beides geht, und zwar gleichermaßen. Entscheidend ist die Ausweisung im Bebauungsplan, nicht die heutige Nutzung: Ein Grundstück, auf dem ein Betrieb sitzt, ist nicht automatisch Gewerbegebiet.

02

Eine Ecke von 15 bis 25 m² ist dauerhaft frei.

Etwa ein Pkw-Stellplatz. Befestigt, zugänglich, mit Zufahrt für einen Lkw. „Dauerhaft“ heißt in diesem Fall: Sie brauchen die Ecke die nächsten 10 Jahre nicht selbst.

03

Eine Trafostation steht höchstens 50 Meter entfernt.

Gemeint ist die Ortsnetzstation, das kleine fensterlose Häuschen mit Lüftungsgitter und gelbem Warnschild.

04

Im Umkreis von 80 Metern steht kein Wohnhaus.

Gemessen von der geplanten Stellfläche zum nächsten Wohngebäude. Betriebswohnungen im Gewerbegebiet zählen mit. Steht ein Wohnhaus näher, stellt unser Partner den Speicher dort nicht auf.

Alle vier erfüllt? Glückwunsch, genau die Fläche suchen wir.

Kostenlos und unverbindlich. Antwort in 5 Werktagen.

Sie haben deutlich mehr Fläche, ein Umspannwerk in der Nähe oder einen eigenen Netzanschluss? Dann passt der Großspeicher besser. Zum Großspeicher

Das entscheidende Kriterium

Warum entscheidet die Trafostation?

Die Stellfläche 15 bis 25 m² genügen für zwei Einheiten à 1,5 × 1,4 × 2,2 m.
Die Trafostation Auch Ortsnetzstation genannt. Steht meist am Straßenrand oder auf dem Gelände.

Ein Batteriespeicher braucht einen Anschluss ans örtliche Stromnetz. Den stellt eine Trafostation her, auch Ortsnetzstation genannt. Höchstens rund 50 Meter entfernt, dann passt es.

So sieht sie aus

Ein fensterloser Kasten in Grau, Beige oder Grün. Lüftungsgitter, massive Tür, gelbes Warnschild mit Blitz. Meist am Straßenrand oder auf dem Gelände.

Das ist sie nicht

Der schmale, brusthohe Verteilerschrank ohne Gitter und ohne Warnschild. Und das Umspannwerk, die große eingezäunte Anlage mit Masten.

Sie haben so eine Station im Blick? Dann sind Sie einen großen Schritt weiter. Für die Prüfung brauchen wir ein Handyfoto und einen Lageplan mit zwei Markierungen darauf: Station und geplante Ecke.

Nicht sicher? Gehen Sie einmal ums Grundstück, meistens fällt sie dann sofort auf. Trafostation erkennen

Für wen

Welche Flächen kommen in der Praxis infrage?

Die Werkstatt mit dem Streifen hinter der Halle

Da steht seit Jahren nichts außer ein paar Paletten. Genug Platz ist trotzdem.

Der Fachmarkt mit dem Parkplatzrand

Die hinteren Stellplätze sind nie belegt. Zwei davon reichen bereits.

Das kleine Gewerbegrundstück

500 Quadratmeter insgesamt, an der Seite lässt sich ein Streifen abtrennen. Mehr braucht es nicht.

Der Eigentümer, der ohnehin verpachtet

Wer Gewerbeflächen vermietet, kann einen Teilbereich zusätzlich verpachten. Ohne die bestehende Nutzung zu stören.

Die Anlage

Kaum größer als ein Pkw-Stellplatz.

Zwei kompakte Einheiten, jede so groß wie ein Pkw-Stellplatz: etwa 1,5 mal 1,4 Meter bei 2,2 Metern Höhe. Jede Einheit leistet 125 kW bei 289 kWh Kapazität. Die Speicher stehen im Freien, sind vollständig geschlossen und im normalen Betrieb leise.

Die Speicher arbeiten für das öffentliche Stromnetz, nicht für Ihren Betrieb. Es sind kleine Einheiten, die mit vergleichbaren Speichern an anderen Standorten vernetzt sind; zusammen ergibt das ein großes Netzwerk, das Strom aufnimmt, wenn zu viel davon da ist, und ihn abgibt, wenn er gebraucht wird.

Zwei Batteriespeicher auf Betonfundament auf einer Gewerbefläche, daneben eine Halle, im Hintergrund die Trafostation

Netz und Energiewende

Was trägt Ihre Fläche zur Energiewende bei?

Wind und Sonne liefern Strom, wenn das Wetter passt, nicht dann, wenn er gebraucht wird. Batteriespeicher gleichen das aus. Kleine Speicher im Gewerbegebiet tun das genau dort, wo der Strom auch verbraucht wird.

Ausgleich

Überschuss aufnehmen, Lücken füllen.

Mittags erzeugen Solaranlagen oft mehr Strom, als das Netz aufnehmen kann, abends fehlt er. Die Speicher auf Ihrer Fläche laden in solchen Stunden und geben den Strom ab, wenn die Nachfrage steigt.

Vor Ort

Das Netz im Gewerbegebiet entlasten.

Weil die Speicher an der Ortsnetzstation hängen, wirken sie direkt im örtlichen Netz. Das hilft dem Netzbetreiber, Spannung und Frequenz stabil zu halten, ohne dafür neue Leitungen zu bauen.

Im Verbund

Viele kleine Standorte, ein großer Speicher.

Ihre zwei Einheiten sind mit vergleichbaren Speichern an anderen Standorten vernetzt. Zusammen erreichen sie eine Größe, die für das Stromnetz einen Unterschied macht, ohne dass irgendwo eine große Fläche versiegelt wird.

Warum Gewerbeflächen für Batteriespeicher gesucht werden und wie Standorte bewertet werden, lesen Sie im Ratgeber: Batteriespeicher auf Gewerbeflächen

Was Sie bekommen

10 Jahre vertraglich gesicherte Pachteinnahme.

Der Betreiber zahlt 750 € je Speicher und Jahr. Zwei Speicher, das sind 1.500 € im Jahr und 15.000 € über die gesicherten 10 Jahre. Läuft der Vertrag über beide Verlängerungen, sind es 30.000 €.

Was Sie davon haben

Was bringt Ihnen die Pacht für eine ungenutzte Ecke?

Wer eine Gewerbefläche für einen Stromspeicher verpachtet, gibt wenig her und bekommt eine planbare Einnahme. Vier Punkte, auf die es dabei ankommt.

Planbare Einnahme ohne eigene Investition

1.500 € im Jahr bei zwei Einheiten, fest vereinbart für die zehn Jahre der Grundlaufzeit. Sie investieren nichts und finanzieren nichts, Sie schließen nur den Pachtvertrag.

Kleine Teilfläche, kein Nutzungsverlust

Die Speicher stehen auf 15 bis 25 m², etwa einem Pkw-Stellplatz. Der Rest Ihres Grundstücks bleibt, wie er ist: Halle, Hof, Zufahrt und Ihr Betrieb laufen unverändert weiter.

Technik, Haftung und Versicherung liegen beim Betreiber

Unser Projektpartner plant, baut, betreibt und versichert die Anlage. Für Wartung, Störungen und den Rückbau am Ende ist er zuständig, nicht Sie.

Eine klare Antwort, auch wenn es nicht passt

Wir prüfen jede Fläche einzeln und sagen Ihnen innerhalb von 5 Werktagen, ob wir sie weiterverfolgen. Kommt die Fläche nicht infrage, sagen wir Ihnen das ebenso deutlich und nennen den Grund.

Was müssen Sie nicht tun?

Sie stellen die Fläche, alles Weitere übernimmt der Projektpartner.

Keine Investition Finanzierung trägt der Partner
Keine Planung Entwicklung & Genehmigung inklusive
Keine Wartung Betrieb & Service laufen extern
Kein Rückbau Ihrerseits Am Laufzeitende vertraglich geregelt

So funktioniert es

Wie läuft die Verpachtung Ihrer Gewerbefläche ab?

01

Fläche einreichen

Kostenlos und unverbindlich im Flächen-Check einreichen, in wenigen Minuten: Adresse, Foto der Trafostation, Lageplan.

02

Interne Prüfung

Wir prüfen Ihre Fläche und sagen Ihnen innerhalb von 5 Werktagen, ob wir sie weiterverfolgen. Wie es danach weitergeht, zeigt der Ratgeber zur Verpachtung.

03

Pachtvertrag

Erfüllt Ihr Grundstück alle Kriterien, lassen wir Ihnen einen Pachtvertrag zukommen. Warum Pachtvertrag?

04

Detailprüfung und Vorbereitung

Netzanfrage, Genehmigungen, Planung, Aufbau. Darum kümmert sich der Partner. Mit dem Baubeginn startet Ihre Laufzeit, 30 Tage später kommt die erste Jahresrate. Was bei der Genehmigung gilt, erklärt der Ratgeber zur Genehmigung.

Häufige Fragen

Die Fragen, die Sie sich gerade stellen.

Die genauen Bedingungen stehen im Pachtvertrag, den Sie vor der Unterschrift in Ruhe prüfen können. Hier die Antworten, die für eine solche Verpachtung üblich sind.

Fläche und Standort

Was ist eine Trafostation und wie erkenne ich sie?
Eine Trafostation, auch Ortsnetzstation genannt, wandelt den Strom aus dem Mittelspannungsnetz auf die Spannung um, die Betriebe und Haushalte nutzen. Sie erkennen sie an einem kleinen, fensterlosen Häuschen oder Gehäuse von mindestens etwa zweieinhalb Metern Breite, an Lüftungsgittern in der Wand, an einer massiven verschlossenen Tür und an einem gelben Warnschild mit Blitzpfeil. Sie steht meist am Straßenrand, an einer Kreuzung oder auf dem Gelände selbst. Ein schmaler, brusthoher Schrank ohne Lüftungsgitter und ohne Warnschild ist dagegen ein Kabelverteiler und reicht nicht aus.
Zählt die Luftlinie oder der Kabelweg?
Der Kabelweg. Gerechnet wird mit der Strecke, die das Kabel tatsächlich zurücklegt, also um Gebäude herum und an der Grundstücksgrenze entlang, nicht quer über fremden Grund. Über einen Betriebshof werden aus 50 Metern Luftlinie schnell 90 oder 110 Meter Kabel. Sie müssen das aber nicht ausrechnen: Zeichnen Sie im Lageplan einfach ein, wo die Station steht, den Rest machen wir.
Die Station steht etwa 60 Meter entfernt. Lohnt sich der Versuch?
Ja, reichen Sie die Fläche ein. Die 50 Meter sind eine Faustregel und keine starre Grenze. Bis etwa 70 Meter Kabelweg prüfen wir im Einzelfall, darüber wird ein Projekt sehr unwahrscheinlich. Wir sagen Ihnen ehrlich, wie die Chancen stehen, statt Sie hinzuhalten.
In der Nähe ist ein Umspannwerk. Hilft das?
Für dieses Modell nicht. Ein Umspannwerk ist eine große, eingezäunte Anlage mit Freileitungen und Masten und damit etwas anderes als eine Ortsnetzstation. Für kompakte Speicher zählt allein die Entfernung zur Ortsnetzstation. Bei Großspeicherprojekten auf großen Flächen sieht das anders aus, dort ist die Nähe zu einem Umspannwerk tatsächlich ein Kriterium.
Meine Fläche wird gewerblich genutzt. Reicht das?
Nicht automatisch. Entscheidend ist, wie die Fläche im Bebauungsplan ausgewiesen ist, nicht, was heute darauf passiert. Ein Betrieb kann durchaus auf einem Grundstück sitzen, das gar kein Gewerbegebiet ist. Wenn Sie die Ausweisung nicht sicher kennen: Das Bauamt Ihrer Gemeinde gibt darüber meist innerhalb weniger Minuten Auskunft. Im Formular können Sie auch „Weiß ich nicht genau“ auswählen, dann prüfen wir es mit.
Direkt neben der Fläche stehen Wohnhäuser. Geht das?
Nur, wenn das nächste Wohnhaus mindestens 80 Meter von der geplanten Stellfläche entfernt steht. Näher stellt unser Partner den Kleinspeicher nicht auf, das ist eine feste Vorgabe. Im reinen Wohngebiet sind Batteriespeicher ohnehin baurechtlich nicht zulässig. Messen Sie den Abstand grob in einer Kartenanwendung und geben Sie ihn im Flächen-Check an; bei unter 80 Metern ersparen wir Ihnen die Prüfung.
Wie groß muss die Fläche sein, und bringt mehr Fläche mehr Pacht?

15 bis 25 Quadratmeter für zwei Einheiten, also etwa ein Pkw-Stellplatz. Darin sind Fundament, Abstand und Zufahrt schon enthalten: Für Wartungsarbeiten werden die Speicher geöffnet, dafür muss man ringsum herankommen. Unterm Strich ist das ein sehr überschaubarer Teil Ihres Grundstücks, der weitaus größte Teil bleibt völlig unberührt und wird weiter genutzt wie bisher.

Mehr Fläche bringt keine höhere Pacht: An einem Standort stehen höchstens zwei Einheiten, und wie viel Leistung angeschlossen werden kann, entscheidet der Netzbetreiber.

Wenn Sie deutlich größere Flächen anzubieten haben, ist der Großspeicher das passende Modell.

Ich bin nicht alleiniger Eigentümer. Geht das trotzdem?
Grundsätzlich ja, aber alle Eigentümer müssen zustimmen. Das gilt für Erbengemeinschaften, GbR-Anteile und Miteigentum gleichermaßen. Als reiner Pächter der Fläche können Sie den Pachtvertrag nicht selbst schließen, dafür brauchen wir eine Vollmacht des Eigentümers. Sie können die Fläche trotzdem einreichen, die Vollmacht wird erst für den Vertrag gebraucht. Klären Sie sie aber am besten früh, das erspart allen Beteiligten Wochen.
Was brauchen Sie von mir für die Prüfung?
Die Adresse des Grundstücks, ein Handyfoto der Trafostation und einen Lageplan, auf dem Sie die Station und die geplante Aufstellfläche einzeichnen. Ein Screenshot aus einer Kartenansicht mit zwei Markierungen darauf genügt völlig, ebenso ein schneller Schnappschuss vom Handy. Dazu die Angabe, ob Sie Eigentümer der Fläche sind oder eine Vollmacht haben. Ohne Foto und Lageplan können wir nicht prüfen und müssen nachfragen.
Braucht die Anlage eine Baugenehmigung, und muss ich mich darum kümmern?
Ob eine Baugenehmigung nötig ist, hängt vom Bundesland und vom Standort ab: Kleine Anlagen sind in vielen Landesbauordnungen bis zu einer bestimmten Größe verfahrensfrei, in anderen Bundesländern ist auch im Gewerbegebiet ein Antrag nötig. Kümmern müssen Sie sich darum in keinem Fall. Antrag, Abstimmung mit Bauamt und Netzbetreiber und alle Auflagen übernimmt unser Projektpartner. Was im Einzelnen gilt, lesen Sie im Ratgeber zur Genehmigung von Batteriespeichern.

Pacht und Vertrag

Was kostet mich das?
Nichts. Planung, Genehmigungen, Bau, Betrieb, Wartung und Versicherung übernimmt unser Partner, ebenso die Pflege der Pachtfläche. Nach der Unterschrift müssen Sie sich um nichts mehr kümmern.
Ab wann kann man mit der ersten Pachteinnahme rechnen?
Bevor gebaut werden darf, braucht es die Anschlusszusage des Netzbetreibers und die baurechtliche Freigabe. Wie lange das dauert, hängt vom Standort ab: Manchmal liegt beides nach wenigen Wochen vor, manchmal dauert es länger. Die Laufzeit beginnt mit dem Baubeginn, und die erste Jahresrate ist 30 Tage danach fällig. Kosten entstehen Ihnen in der Zwischenzeit keine. Und kommt es innerhalb von drei Jahren nicht zum Baubeginn, können Sie den Vertrag außerordentlich kündigen.
Wie lange läuft der Pachtvertrag?
Die Grundlaufzeit beträgt rund zehn Jahre ab Baubeginn und kann zweimal um je fünf Jahre verlängert werden. In der Praxis laufen solche Verträge deshalb häufig zwanzig Jahre. Fest vereinbart ist zunächst nur die Grundlaufzeit, die Verlängerungen sind eine Option und kein Automatismus. So lange Laufzeiten sind branchenüblich, weil sich eine solche Anlage nur über viele Jahre rechnet. Die genaue Dauer steht im Pachtvertrag.
Wer entscheidet über die Verlängerung?
Die beiden Verlängerungen um je fünf Jahre entscheidet der Pächter, also die Seite, die die Anlage betreibt. Gesichert sind für Sie die zehn Jahre der Grundlaufzeit. Läuft der Vertrag danach weiter, läuft auch Ihre Pacht weiter.
Kann ich vorzeitig kündigen?
Während der Laufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Das ist der Preis dafür, dass die Pacht zehn Jahre lang gesichert ist, denn die Bindung gilt in beide Richtungen. Kommt es innerhalb von drei Jahren nicht zum Baubeginn, können Sie außerordentlich kündigen.
Was passiert am Ende der Laufzeit?
Die Anlage wird zurückgebaut und die Fläche wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzt, und zwar innerhalb von zwölf Monaten nach Vertragsende. Die Speicher werden von Anfang an so aufgestellt, dass sie ohne Schäden am Grundstück wieder entfernt werden können.
Was ist, wenn ich das Grundstück verkaufe?
Der Vertrag geht in der Regel auf den Käufer über, eine entsprechende Klausel wird in den Kaufvertrag aufgenommen. Der Verkauf selbst bleibt jederzeit möglich.
Mit wem schließe ich den Vertrag?
Direkt mit dem Partner, der die Anlage errichtet und betreibt. Welcher Partner das im Einzelfall ist, hängt von Ihrer Fläche und dem Projekt ab. Wir von Batteriespeicher-Pacht.de prüfen Ihre Fläche, wählen den passenden Partner aus, stellen den Kontakt her und begleiten Sie bis zum Vertrag.
Wird der gespeicherte Strom für meinen eigenen Betrieb genutzt?
Nein. Das unterscheidet dieses Modell von einem klassischen Gewerbespeicher, der den Stromverbrauch eines einzelnen Unternehmens senkt. Die Speicher auf Ihrer Fläche sind mit vergleichbaren Speichern an anderen Standorten vernetzt und arbeiten gemeinsam für das öffentliche Stromnetz, unabhängig von Ihrem eigenen Stromverbrauch. Ihr Vorteil ist die vertraglich vereinbarte Pacht.
Ist das gefährlich oder laut?
Der Speicher ist ein geschlossenes, geprüftes System und wird versichert. Im normalen Betrieb hören Sie höchstens ein leises Lüftergeräusch, vergleichbar mit einem Klimagerät. Bei hoher Auslastung kann es zeitweise lauter werden, vergleichbar mit einer Luftwärmepumpe unter Volllast. Wartungen werden vorher angekündigt, außer im Notfall.
Wer haftet, und wer versichert die Anlage?
Üblicherweise der Betreiber. Er bleibt Eigentümer der Speicher, versichert sie und haftet für Schäden, die von der Anlage ausgehen, etwa bei einer Störung oder bei Wartungsarbeiten. Sie stellen die Fläche und halten den Zugang frei, mehr nicht. Die genaue Regelung steht im Pachtvertrag; im Zweifel lassen Sie sich den Versicherungsnachweis zeigen, bevor Sie unterschreiben.
Beeinträchtigt die Anlage meinen laufenden Betrieb?
Im Alltag kaum. Die Speicher stehen an der Stelle, die Sie ohnehin nicht brauchen, und laufen ohne Ihr Zutun. Einen Stromanschluss von Ihnen brauchen sie nicht, sie hängen direkt an der Trafostation. Was Sie einplanen sollten: In der Bauphase sind für kurze Zeit Fahrzeuge und Handwerker auf dem Hof, danach kommt gelegentlich ein Wartungstechniker, angekündigt, außer im Notfall. Zufahrt und Stellplätze bleiben frei, abgesehen von der Stellfläche selbst.
Muss ich die Pacht versteuern?
Pachteinnahmen sind steuerlich relevant. Wie sie in Ihrem Fall behandelt werden, hängt davon ab, ob die Fläche zu Ihrem Betrieb oder zu Ihrem Privatvermögen gehört und wie Ihr Unternehmen aufgestellt ist. Wir beraten dazu nicht und dürfen es auch nicht. Klären Sie die Behandlung bitte mit Ihrem Steuerberater, am besten bevor Sie unterschreiben, dann gibt es später keine Überraschungen.

Der letzte Schritt

Passt alles? Dann schauen wir uns Ihre Fläche an.

Drei Minuten, dann wissen wir, was wir brauchen. Innerhalb von 5 Werktagen hören Sie von uns.

  • Jede Fläche wird einzeln geprüft.
  • Antwort in 5 Werktagen.
Fläche einreichen

Wenn es nicht passt, sagen wir Ihnen das genauso klar wie ein Ja.

Hinweise zu den genannten Beträgen

Alle genannten Beträge sind Rechenbeispiele auf Basis des aktuellen Partnervertrags und keine Zusage. Der Pachtzins beträgt im Regelfall 1.500 Euro pro Jahr, wenn zwei Speichereinheiten aufgestellt werden (750 Euro je Einheit). Kann aus technischen Gründen nur eine Einheit aufgestellt werden, beträgt der Pachtzins 1.000 Euro pro Jahr. Die Grundlaufzeit des Pachtvertrags beträgt rund zehn Jahre ab Baubeginn und kann zweimal um je fünf Jahre verlängert werden; fest vereinbart ist nur die Grundlaufzeit. Was auf Ihrer Fläche möglich ist, steht erst nach der Prüfung fest. Maßgeblich ist in jedem Fall der Pachtvertrag, den Sie direkt mit dem Partner schließen.