Für Industrie- und Gewerbeflächen

Gewerbefläche für Batteriespeicher
verpachten: Pacht statt Restfläche

Liegt Ihre Industrie- oder Gewerbefläche nahe einem Umspannwerk, kann daraus eine langfristige Pachteinnahme werden, ohne eigene Investition und ohne dass sich an Ihrem Betrieb etwas ändert.

Kostenlos und unverbindlich

  • Dauert keine drei Minuten
  • In 5 Werktagen wissen Sie, ob Ihre Fläche infrage kommt
  • Gewerbe- oder Industriefläche, Umspannwerk bis etwa 3 km

Ihre Fläche für die Energiewende

Warum eine Industriefläche für einen Batteriespeicher verpachten?

Freie oder frei werdende Teilflächen in ausgewiesenen Gewerbe- und Industriegebieten bringen eine wichtige Voraussetzung schon mit: Ein Speicher ist dort baurechtlich in der Regel zulässig, ein Bebauungsplanverfahren entfällt. Entwicklung, Finanzierung, Bau, Betrieb und Rückbau übernimmt der Projektpartner. Sie stellen die Fläche, mehr nicht.

Wie hoch die Pacht ausfällt, hängt von der Anlagengröße ab, die auf Ihrer Fläche realisierbar ist. Wir arbeiten mit mehreren Projektpartnern und ordnen Ihre Fläche dem zu, bei dem sie nach unserer Einschätzung den besten Ertrag erzielt.

Gewerbegebäude mit Netzanschluss und angrenzendem Solarpark

Bevor Sie einreichen

Passt Ihre Fläche?

Zwei Punkte entscheiden, ob sich eine Prüfung lohnt.

01

Eine freie Teilfläche steht zur Verfügung.

Restflächen auf Logistikarealen, Abstellflächen, unbebaute Grundstücke. Eine feste Mindestgröße gibt es nicht: Ob die Fläche reicht, hängt von der Entfernung zum Umspannwerk ab und lässt sich nur in der Prüfung feststellen.

02

Ein Umspannwerk liegt etwa 3 Kilometer entfernt.

Gemeint ist die große, eingezäunte Anlage mit Leitungen und Masten, nicht die kleine Trafostation am Straßenrand. Im Gewerbe- und Industriegebiet reicht mehr Abstand als bei einer Freifläche, weil die Baurechts-Voraussetzung schon erfüllt ist.

Beides erfüllt? Dann lohnt sich die Prüfung.

Fläche einreichen

Kostenlos und unverbindlich. In 5 Werktagen wissen Sie, ob Ihre Fläche infrage kommt.

Ihre Fläche liegt im Außenbereich statt im Gewerbegebiet, ein Acker oder eine Wiese? Dann gilt eine andere Entfernung. Zur Freifläche am Umspannwerk

Die entscheidende Frage

Wie nah ist nah genug?

01

Etwa 3 Kilometer, gemessen an der Wegstrecke.

Nicht Luftlinie. Je kürzer der Kabelweg vom Umspannwerk zu Ihrer Fläche, desto günstiger der Anschluss, und desto eher rechnet er sich für unsere Projektpartner. Grenzt Ihre Fläche direkt an, ist das der Idealfall.

Nicht sicher, wie weit es genau ist? Reichen Sie die Fläche trotzdem ein. Wir prüfen die Entfernung anhand Ihrer Adresse nach, dafür müssen Sie selbst nichts nachmessen.

Fläche einreichen
Gewerbegebiet aus der Luft mit ungenutzter Restfläche zwischen den Hallen und Umspannwerk am Rand

02

Baurecht ist meist schon geklärt.

In ausgewiesenen Gewerbe- und Industriegebieten ist ein Batteriespeicher baurechtlich in der Regel zulässig, ein eigenes Bebauungsplanverfahren entfällt damit. Das beschleunigt die Prüfung gegenüber einer Fläche im Außenbereich spürbar.

Bau, Betrieb, Wartung und Rückbau nach Vertragsende übernimmt der Projektpartner. Sie tragen keine Kosten und kein technisches Risiko.

Großspeicher-Container auf einer verpachteten Restfläche im Gewerbegebiet neben Logistikhallen

Häufige Fragen

Die Fragen, die Sie sich gerade stellen.

Die genauen Bedingungen stehen im Pachtvertrag, den Sie vor der Unterschrift in Ruhe prüfen können. Hier die Antworten, die für Großspeicher-Projekte üblich sind.

Wie groß muss die Fläche sein?
Eine feste Mindestgröße nennen wir bewusst nicht. Je näher das Umspannwerk, desto weniger Fläche braucht ein wirtschaftliches Projekt. Infrage kommen Restflächen auf Logistikarealen, Abstellflächen und unbebaute Grundstücke im Gewerbe- oder Industriegebiet. Ob Ihre Fläche reicht, sehen wir in der Prüfung.
Wie viel Pacht ist möglich?
Die Pacht hängt vom Standort ab, vor allem von der Größe der Anlage, die dort realisierbar ist, und von den Anschlussbedingungen. Als grobe Orientierung sind marktüblich etwa 20.000 bis 50.000 Euro pro Jahr möglich, das ist ein Orientierungswert und keine Zusage. Als Orientierung zahlen Projektpartner je nach Projekt und Laufzeit etwa 1.500 bis 6.000 Euro je Megawatt und Jahr; bei einem Projekt mit 10 Megawatt sind das 15.000 bis 60.000 Euro im Jahr. Wir ordnen Ihre Fläche dem Partner zu, bei dem sie nach unserer Einschätzung den besten Ertrag erzielt. Die genaue Höhe steht nach der Prüfung fest; maßgeblich ist der Pachtvertrag.
Was, wenn ich die Fläche später selbst brauche?
Während der Laufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Verpachten Sie deshalb nur eine Teilfläche, die Sie dauerhaft entbehren können, und planen Sie Erweiterungen Ihres Betriebs um die Speicherfläche herum. Wir sagen das lieber vorab als im Kleingedruckten.
Wie stark wird die Fläche versiegelt?
Weniger als bei einer Halle oder einem Parkplatz. Die Speicher stehen auf Punkt- oder Streifenfundamenten, dazu kommen Zufahrt, Übergabestation und Zaun. Bereits befestigte Flächen können oft weitergenutzt werden. Nach Vertragsende werden Fundamente und Kabel entfernt, die Fläche steht Ihnen wieder wie zuvor zur Verfügung.
Was bedeutet die Anlage für die Nachbarschaft?
Ein Großspeicher arbeitet ohne Abgase, ohne Lieferverkehr im Alltag und ohne Rauch. Hörbar sind Lüfter und Transformatoren, vergleichbar mit einer Klimaanlage, bei hoher Auslastung zeitweise lauter. Im Genehmigungsverfahren werden Schallschutz und Abstände zur Wohnbebauung geprüft. Deshalb kommen Flächen im Außenbereich oder in Gewerbe- und Industriegebieten infrage, keine Wohngebiete. Die Anlage ist eingezäunt, überwacht und versichert.

Fragen zu Vertrag, Laufzeit, Verkauf oder Steuern beantworten wir in den häufigen Fragen zum Großspeicher.

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Schauen Sie nach, ob Ihre Fläche in Frage kommt.

Der Check dauert etwa drei Minuten. Kostenlos und unverbindlich.

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Hinweise zu den genannten Beträgen

Alle genannten Beträge sind Orientierungswerte auf Basis marktüblicher Pachtsätze für vergleichbare Großspeicher-Standorte und keine Zusage. Die tatsächliche Pacht hängt von Standort, Anlagengröße, Netzanschluss und dem jeweiligen Partner ab und wird individuell verhandelt. Was auf Ihrer Fläche möglich ist, steht erst nach der Prüfung fest. Maßgeblich ist in jedem Fall der Pachtvertrag, den Sie direkt mit dem Partner schließen.