Für Flächen jeder Größe

Jetzt Grundstück verpachten.
Für Batteriespeicher

Von 15 m² hinter der Halle bis zur großen Freifläche in Hektargröße – wir prüfen kostenlos & unverbindlich.

Marcel Schmitt, Inhaber
2,5 Mio. Batteriespeicher bereits am Netz in Deutschland Wöchentlich werden neue Flächen geprüft

Jetzt unverbindlich prüfen!

  • Dauert keine drei Minuten
  • Erste Einschätzung in 5 Werktagen
  • Schon ab etwa 15 m² freier Fläche

So funktioniert es

In drei Schritten zur Pachteinnahme.

01

Flächen-Check starten & Fläche einreichen

Kostenlos und unverbindlich in wenigen Minuten – PLZ und ein paar Angaben zur Fläche genügen.

02

Prüfung innerhalb von 5 Werktagen

Wir prüfen Lage, Größe und Netzanschluss Ihrer Fläche und melden uns mit einer ersten Einschätzung.

03

Pachtvertrag abschließen & Pachteinnahme sichern

Passt alles, schließen Sie den Pachtvertrag direkt mit unserem Partner – und die Pacht fließt.

Für Flächen jeder Größe

Ob Großspeicher, kompakter Gewerbespeicher oder E‑Ladestation: Wir prüfen, welches Projekt ideal zu Ihrer Fläche passt.

Aus dem Ratgeber

Warum Gewerbeflächen in Deutschland für die Energiewende gebraucht werden?

Jetzt lesen
Städtische Infrastruktur mit mehrspurigem Verkehrsknoten aus der Luft

Fläche verpachten für Batteriespeicher – bundesweit

Batteriespeicher-Pacht.de vermittelt Grundstücke und Gewerbeflächen für Batteriespeicher (BESS) in ganz Deutschland. Ob kompakter Gewerbespeicher auf 15 bis 25 m², Großspeicher auf Brachflächen, Freiflächen oder Industrieflächen in der Nähe eines Umspannwerks oder gut erreichbare Standorte für E‑Ladestationen: Wir prüfen Ihre Fläche kostenlos und unverbindlich und vermitteln den passenden Betreiber.

Batteriespeicher stabilisieren das Stromnetz und sind ein zentraler Baustein der Energiewende – deshalb werden bundesweit laufend neue Standorte gesucht. Für Eigentümer bedeutet das: langfristige, vertraglich vereinbarte Pachteinnahmen ohne eigene Investition. Planung, Genehmigung, Bau, Betrieb und Wartung übernimmt der Betreiber, auch der Rückbau am Ende der Laufzeit ist vertraglich geregelt.