Ideal für Kleinflächen

Nur 15–25 m² genügen für
1.500 € Pachteinnahmen

Dieses Modell richtet sich an Gewerbetreibende. Verwandeln Sie kleine, ungenutzte Flächen auf Ihrem Gewerbeobjekt in dauerhafte Pachteinnahmen.

Jetzt unverbindlich prüfen!

  • Dauert keine drei Minuten
  • Erste Einschätzung in 72 Stunden
  • Schon ab 15 bis 25 m² freier Fläche
1.500 € Pacht pro Jahr, vertraglich vereinbart
0 € Investition – Planung, Bau und Betrieb übernimmt unser Partner
15–25 m² freie Fläche genügen – etwa ein Pkw-Stellplatz
72 Stunden bis zu unserer ersten Einschätzung
Gewerbetreibender steht vor seiner Halle im Gewerbegebiet

Hinter oder vor Ihrer Halle liegt eine Ecke, auf der seit Jahren nichts steht. Ab jetzt kann sie jedes Jahr Geld bringen.

So geht es vielen Gewerbetreibenden: Irgendwo auf dem Grundstück gibt es diesen einen Streifen, der nie gebraucht wurde. Genau dort beginnt Ihre Pachteinnahme.

Für wen

Vier Beispiele aus dem echten Leben.

Die Werkstatt mit dem Streifen hinter der Halle

Da steht seit Jahren nichts außer ein paar Paletten. Genug Platz ist trotzdem.

Der Fachmarkt mit dem Parkplatzrand

Die hinteren Stellplätze sind nie belegt. Zwei davon reichen bereits.

Das kleine Gewerbegrundstück

500 Quadratmeter insgesamt, an der Seite lässt sich ein Streifen abtrennen. Mehr braucht es nicht.

Der Eigentümer, der ohnehin verpachtet

Wer Gewerbeflächen vermietet, kann einen Teilbereich zusätzlich verpachten. Ohne die bestehende Nutzung zu stören.

Das entscheidende Kriterium

Steht eine Trafostation in der Nähe?

Ein Batteriespeicher braucht einen Anschluss ans örtliche Stromnetz, und dafür muss eine Trafostation höchstens rund 50 Meter von der geplanten Aufstellfläche entfernt sein. Wenn das passt, ist Ihre Fläche schon einen großen Schritt weiter.

Die Stellfläche 15 bis 25 m² genügen für zwei Einheiten à 1,40 × 1,40 × 2,50 m.
Die Trafostation Auch Ortsnetzstation genannt. Steht meist am Straßenrand oder auf dem Gelände.
Gewerbe- oder Industriegebiet

Die Fläche liegt im Gewerbe- oder Industriegebiet. Im Wohngebiet sind Batteriespeicher nicht zulässig.

15 bis 25 m² frei

Zugängliche, befestigte Fläche mit Zufahrt für einen Lkw. Mehr Fläche brauchen Sie nicht.

Steht so eine Station etwa 50 Meter von Ihrer Fläche entfernt?

Dann kommt Ihre Fläche mit hoher Wahrscheinlichkeit in Frage. Ein Handyfoto der Station und ein Kartenausschnitt genügen uns für die Prüfung.

Fläche jetzt prüfen

Sie finden keine Station? Auf dem Weg über das Gelände fällt sie meist sofort auf. Schauen Sie in Ruhe nach, der Check läuft Ihnen nicht weg.

So funktioniert es

In vier Schritten zur Pachteinnahme.

01

Fläche einreichen

Kostenlos und unverbindlich Ihre Fläche einreichen – in wenigen Minuten.

02

Interne Prüfung

Wir prüfen Ihre Fläche und melden uns innerhalb von 72 Stunden bei Ihnen für eine Ersteinschätzung.

03

Pachtvertrag

Erfüllt Ihr Grundstück alle Kriterien, lassen wir Ihnen einen Pachtvertrag zukommen. Warum Pachtvertrag?

04

Detailprüfung und Vorbereitung

Netzanfrage, Planung, Aufbau, Betrieb und Wartung. Sie bekommen die Pacht.

Was Sie nicht tun müssen.

Sie stellen die Fläche – alles Weitere übernimmt der Projektpartner.

Keine Investition Finanzierung trägt der Partner
Keine Planung Entwicklung & Genehmigung inklusive
Keine Wartung Betrieb & Service laufen extern
Kein Rückbau Ihrerseits Am Laufzeitende vertraglich geregelt

Die Anlage

Kaum größer als ein Pkw-Stellplatz.

Auf Ihrer Fläche stehen im Regelfall zwei kompakte Speichereinheiten, jede ungefähr so groß wie ein Verteilerschrank: 1,40 mal 1,40 Meter Grundfläche bei 2,50 Metern Höhe. Beide Einheiten zusammen brauchen nur eine kleine Grundfläche – mit Fundament, Abstand und Zugang rechnen wir insgesamt 15 bis 25 Quadratmeter, etwa ein Pkw-Stellplatz. Die Speicher stehen im Freien, sind vollständig geschlossen, im normalen Betrieb leise und brauchen keine Bedienung.

Sie speichern Strom aus dem Netz und geben ihn wieder ab, wenn das Netz ihn braucht. Betrieb, Wartung und Versicherung übernimmt unser Partner. Sie müssen die Anlage weder bedienen noch beaufsichtigen.

Zwei kompakte Batteriespeicher-Einheiten vor einer Gewerbehalle

Häufige Fragen

Die Fragen, die Sie sich gerade stellen.

Die genauen Bedingungen stehen im Pachtvertrag, den Sie vor der Unterschrift in Ruhe prüfen können. Hier die Antworten, die für eine solche Verpachtung üblich sind.

Was kostet mich das?
Nichts. Planung, Genehmigungen, Bau, Betrieb, Wartung und Versicherung übernimmt unser Partner. Auch die Pflege der Pachtfläche gehört dazu.
Wie groß muss die Fläche sein?
15 bis 25 m² genügen, das entspricht etwa einem Pkw-Stellplatz. Mehr Fläche brauchen Sie nicht. Die Fläche sollte zugänglich und befestigt sein, mit Zufahrt für einen Lkw.
Wie lange läuft der Pachtvertrag?
Die Grundlaufzeit beträgt rund zehn Jahre ab Baubeginn und kann zweimal um je fünf Jahre verlängert werden. In der Praxis laufen solche Verträge deshalb häufig zwanzig Jahre. Garantiert ist zunächst nur die Grundlaufzeit, die Verlängerungen sind eine Option und kein Automatismus. So lange Laufzeiten sind branchenüblich, weil sich eine solche Anlage nur über viele Jahre rechnet. Die genaue Dauer steht im Pachtvertrag.
Was, wenn ich die Fläche später selbst brauche?
Das ist die wichtigste Frage, und die Antwort ist ehrlich: Während der Laufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Verpachten Sie nur eine Fläche, die Sie dauerhaft entbehren können. Genau deshalb sagen wir das hier und nicht im Kleingedruckten.
Ist das gefährlich oder laut?
Der Speicher ist ein geschlossenes, geprüftes System und wird versichert. Im normalen Betrieb hören Sie höchstens ein leises Lüftergeräusch, vergleichbar mit einem Klimagerät. Bei hoher Auslastung kann es zeitweise lauter werden, vergleichbar mit einer Luftwärmepumpe unter Volllast. Wartungen werden vorher angekündigt, außer im Notfall.
Was passiert am Ende der Laufzeit?
Die Anlage wird zurückgebaut und die Fläche wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzt. Die Speicher werden von Anfang an so aufgestellt, dass sie ohne Schäden am Grundstück wieder entfernt werden können. Die genaue Frist für den Rückbau steht im Pachtvertrag.
Was ist, wenn ich das Grundstück verkaufe?
Der Vertrag geht in der Regel auf den Käufer über, eine entsprechende Klausel wird in den Kaufvertrag aufgenommen. Der Verkauf selbst bleibt jederzeit möglich.
Muss ich mich um irgendetwas kümmern?
Nein. Nach der Unterschrift übernimmt unser Partner alles, bis hin zur Pflege der Pachtfläche.
Mit wem schließe ich den Vertrag?
Direkt mit dem Partner, der die Anlage errichtet und betreibt. Welcher Partner das im Einzelfall ist, hängt von Ihrer Fläche und dem Projekt ab. Wir von Batteriespeicher-Pacht.de prüfen Ihre Fläche, wählen den passenden Partner aus, stellen den Kontakt her und bleiben Ihr Ansprechpartner.

Jetzt prüfen lassen

Schauen Sie nach, ob Ihre Ecke in Frage kommt.

Der Check dauert etwa drei Minuten. Kostenlos, unverbindlich, und Sie erfahren innerhalb von 72 Stunden, ob Ihr Standort passt.

Fläche jetzt prüfen

Hinweise zu den genannten Beträgen

Alle genannten Beträge sind Rechenbeispiele auf Basis des aktuellen Partnervertrags und keine Zusage. Der Pachtzins beträgt im Regelfall 1.500 Euro pro Jahr, wenn zwei Speichereinheiten aufgestellt werden (750 Euro je Einheit). Kann aus technischen Gründen nur eine Einheit aufgestellt werden, beträgt der Pachtzins 1.000 Euro pro Jahr. Die Grundlaufzeit des Pachtvertrags beträgt rund zehn Jahre ab Baubeginn und kann zweimal um je fünf Jahre verlängert werden; garantiert ist nur die Grundlaufzeit. Was auf Ihrer Fläche möglich ist, steht erst nach der Prüfung fest. Maßgeblich ist in jedem Fall der Pachtvertrag, den Sie direkt mit dem Partner schließen.