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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: Juli 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vermittlungsleistungen von orbitq (Inhaber: Marcel Schmitt, Eschersheimer Landstraße 42, 60322 Frankfurt am Main, nachfolgend „Vermittler") im Rahmen der Plattform Batteriespeicher-Pacht.de. Der Vermittler erbringt Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Auftraggeber"). Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Vermittler stimmt ihnen ausdrücklich und schriftlich zu.

§ 2 Leistungsgegenstand

Der Vermittler erbringt Vermittlungsleistungen zwischen Grundstückseigentümern und Projektentwicklern im Bereich stationärer Großbatteriespeicher (BESS – Battery Energy Storage Systems) in Deutschland. Die Leistung umfasst die Prüfung der grundsätzlichen Eignung eines Grundstücks anhand der vom Auftraggeber übermittelten Angaben, die Identifikation geeigneter Projektentwickler aus dem Netzwerk des Vermittlers sowie die Herstellung des ersten Kontakts zwischen Auftraggeber und Projektentwickler. Planungs-, Genehmigungs- oder Bauleistungen sind ausdrücklich nicht Gegenstand des Vermittlungsvertrags. Ein Erfolg des Vermittlungsprozesses, insbesondere der Abschluss eines Pacht- oder Nutzungsvertrags, wird nicht geschuldet.

§ 3 Vergütung

Die Vermittlungsleistung des Vermittlers gegenüber dem Grundstückseigentümer ist für diesen kostenlos. Eine Vergütung des Vermittlers erfolgt ausschließlich durch den Projektentwickler und wird separat vereinbart. Sofern im Einzelfall eine Vergütungsvereinbarung mit dem Auftraggeber getroffen wird, ist diese schriftlich zu dokumentieren. Eine Vergütungspflicht entsteht in diesem Fall erst bei erfolgreichem Vertragsabschluss zwischen Grundstückseigentümer und Projektentwickler, der nachweislich auf einer Vermittlung durch Batteriespeicher-Pacht.de beruht.

§ 4 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Vermittlung relevanten Informationen zum Grundstück vollständig und wahrheitsgemäß zu übermitteln, insbesondere Angaben zu Eigentumsverhältnissen, bestehenden Belastungen, Grundstücksgröße, Lage und aktueller Nutzung. Bei wesentlichen Änderungen dieser Angaben hat der Auftraggeber den Vermittler unverzüglich zu informieren. Falsche oder unvollständige Angaben, die zu einem Schaden des Vermittlers oder des vermittelten Projektentwicklers führen, begründen eine Schadensersatzpflicht des Auftraggebers.

§ 5 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers erfolgt ausschließlich auf Grundlage der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO. Einzelheiten zur Datenverarbeitung, zu den Rechten der betroffenen Personen sowie zu Speicherdauern und Empfängern sind der Datenschutzerklärung unter batteriespeicher-pacht.de/datenschutz/ zu entnehmen, die Bestandteil dieser AGB ist.

§ 6 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen – insbesondere Grundstücksdaten, wirtschaftliche Konditionen, Projektkonzepte und personenbezogene Daten Dritter – gegenüber Dritten nicht offenzulegen und nur zum Zweck der Durchführung des Vermittlungsvertrags zu verwenden. Diese Pflicht gilt über das Ende der Vertragsbeziehung hinaus für die Dauer von drei Jahren, sofern keine gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung besteht.

§ 7 Speicherung und weitere Nutzung von Grundstücksdaten

Sollte sich die gemeldete Fläche für ein aktuelles Batteriespeicher-Projekt nicht eignen, kann der Vermittler dem Auftraggeber anbieten, die übermittelten Grundstücksdaten (insbesondere Lage, Größe, Gebietsart sowie Angaben zu Netzanschluss und Nutzung) in einer internen Datenbank zu speichern, um den Auftraggeber bei künftigen Projektmöglichkeiten – etwa durch weitere Projektentwickler oder andere Nutzungskonzepte – erneut ansprechen zu können. Eine solche über die konkrete Anfrage hinausgehende Speicherung und Nutzung erfolgt ausschließlich nach gesonderter Zustimmung des Auftraggebers in Textform (E-Mail genügt). Eine Weitergabe an Projektentwickler erfolgt auch in diesem Rahmen zunächst stets in anonymisierter Form, das heißt ohne personenbezogene Daten des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann eine erteilte Zustimmung jederzeit formlos in Textform widerrufen; die Daten werden dann gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Die Vertraulichkeitspflichten nach § 6 bleiben unberührt. Einzelheiten zur Datenverarbeitung regelt die Datenschutzerklärung.

§ 8 Haftungsbeschränkung

Der Vermittler haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vermittlers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Im Übrigen ist die Haftung des Vermittlers auf Schäden begrenzt, die auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) beruhen; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Der Vermittler übernimmt keine Haftung für die Bonität, Zuverlässigkeit oder die Erfüllung vertraglicher Pflichten der vermittelten Projektentwickler.

§ 9 Laufzeit und Kündigung

Der Vermittlungsauftrag beginnt mit Absendung des Grundstück-Checks und der damit verbundenen Zustimmung zu diesen AGB. Er kann von beiden Parteien jederzeit ohne Einhaltung einer Frist in Textform (E-Mail genügt) gekündigt werden, sofern kein schriftlicher Vermittlungsvertrag mit abweichenden Regelungen geschlossen wurde. Bereits angebahnte Kontakte zu Projektentwicklern, die nach Kündigung zu einem Vertragsabschluss führen, begründen keine Vergütungsansprüche des Vermittlers, sofern die Leistung nicht nachweislich ursächlich für den Vertragsabschluss war.

§ 10 Exklusivität und Doppelvertretung

Eine Exklusivitätsverpflichtung des Vermittlers besteht nicht, soweit keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Der Vermittler ist berechtigt, gleichzeitig für mehrere Auftraggeber und Projektentwickler tätig zu sein. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass der Vermittler auch Beziehungen zu den vermittelten Projektentwicklern unterhält und durch diese vergütet werden kann. Ein Interessenkonflikt wird durch den Vermittler offengelegt, sobald dieser erkennbar wird.

§ 11 Schlussbestimmungen

Auf diese AGB und alle darauf basierenden Vertragsbeziehungen findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist Frankfurt am Main, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.

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