Zum Inhalt springen
Batteriespeicher-Pacht.de
Ratgeber FAQ Über uns Fläche prüfen
Fläche jetzt prüfen
Großspeicher
Drei Wege zum Großspeicher Freifläche am UmspannwerkAcker oder Wiese nahe Umspannwerk Gewerbe- & IndustrieflächeRestfläche, Umspannwerk bis 3 km Vorhandener NetzanschlussUngenutzte Anschlusskapazität
Kleinspeicher E-Ladeparks Fragen? Schreiben Sie uns per WhatsApp
Großspeicher
Freifläche am Umspannwerk Gewerbe- & Industriefläche Vorhandener Netzanschluss
Kleinspeicher E-Ladeparks Ratgeber FAQ Über uns Fläche prüfen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: September 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen von orbitq (Inhaber: Marcel Schmitt, Eschersheimer Landstraße 42, 60322 Frankfurt am Main, nachfolgend „Dienstleister") im Rahmen der Plattform Batteriespeicher-Pacht.de. Der Dienstleister erbringt Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Auftraggeber"). Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Dienstleister stimmt ihnen ausdrücklich und schriftlich zu.

§ 2 Leistungsgegenstand

Der Dienstleister erbringt Leistungen der Projektentwicklung zwischen Grundstückseigentümern und Projektentwicklern im Bereich stationärer Batteriespeicher (BESS – Battery Energy Storage Systems) in Deutschland. Die Leistung umfasst die Prüfung der grundsätzlichen Eignung eines Grundstücks anhand der vom Auftraggeber übermittelten Angaben, die Identifikation geeigneter Projektentwickler aus dem Netzwerk des Dienstleisters sowie die Herstellung des ersten Kontakts zwischen Auftraggeber und Projektentwickler. Planungs-, Genehmigungs- oder Bauleistungen sind ausdrücklich nicht Gegenstand dieses Vertrags. Ein Erfolg der Kontaktherstellung, insbesondere der Abschluss eines Pacht- oder Nutzungsvertrags, wird nicht geschuldet.

Die Bearbeitung einer Anfrage ist damit nicht auf einen einmaligen Kontakt beschränkt. Der Dienstleister ist berechtigt, den Auftraggeber im Rahmen der Bearbeitung seiner Anfrage jederzeit erneut zu kontaktieren, insbesondere um einen passenderen Projektentwickler oder eine für die gemeldete Fläche vorteilhaftere Entwicklungsmöglichkeit vorzustellen. Eine solche Kontaktaufnahme bezieht sich stets auf die konkrete Anfrage des Auftraggebers und ist keine Werbung im Sinne des § 7 UWG.

§ 3 Vergütung

Die Leistung des Dienstleisters gegenüber dem Grundstückseigentümer ist für diesen kostenlos. Eine Vergütung des Dienstleisters erfolgt ausschließlich durch den Projektentwickler und wird separat vereinbart. Sofern im Einzelfall eine Vergütungsvereinbarung mit dem Auftraggeber getroffen wird, ist diese schriftlich zu dokumentieren. Eine Vergütungspflicht entsteht in diesem Fall erst bei erfolgreichem Vertragsabschluss zwischen Grundstückseigentümer und Projektentwickler, der nachweislich auf der Kontaktherstellung durch Batteriespeicher-Pacht.de beruht.

§ 4 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Prüfung relevanten Informationen zum Grundstück vollständig und wahrheitsgemäß zu übermitteln, insbesondere Angaben zu Eigentumsverhältnissen, bestehenden Belastungen, Grundstücksgröße, Lage und aktueller Nutzung. Bei wesentlichen Änderungen dieser Angaben hat der Auftraggeber den Dienstleister unverzüglich zu informieren. Falsche oder unvollständige Angaben, die zu einem Schaden des Dienstleisters oder des zugeordneten Projektentwicklers führen, begründen eine Schadensersatzpflicht des Auftraggebers.

§ 5 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers erfolgt ausschließlich auf Grundlage der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO. Einzelheiten zur Datenverarbeitung, zu den Rechten der betroffenen Personen sowie zu Speicherdauern und Empfängern sind der Datenschutzerklärung unter batteriespeicher-pacht.de/datenschutz/ zu entnehmen, die Bestandteil dieser AGB ist.

§ 6 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen – insbesondere Grundstücksdaten, wirtschaftliche Konditionen, Projektkonzepte und personenbezogene Daten Dritter – gegenüber Dritten nicht offenzulegen und nur zum Zweck der Durchführung dieses Vertrags zu verwenden. Diese Pflicht gilt über das Ende der Vertragsbeziehung hinaus für die Dauer von drei Jahren, sofern keine gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung besteht.

§ 7 Speicherung und weitere Nutzung von Grundstücksdaten

Sollte sich die gemeldete Fläche für ein aktuelles Batteriespeicher-Projekt nicht eignen, kann der Dienstleister dem Auftraggeber anbieten, die übermittelten Grundstücksdaten (insbesondere Lage, Größe, Gebietsart sowie Angaben zu Netzanschluss und Nutzung) in einer internen Datenbank zu speichern, um den Auftraggeber bei künftigen Projektmöglichkeiten – etwa durch weitere Projektentwickler oder andere Nutzungskonzepte – erneut ansprechen zu können. Eine solche über die konkrete Anfrage hinausgehende Speicherung und Nutzung erfolgt ausschließlich nach gesonderter Zustimmung des Auftraggebers in Textform (E-Mail genügt). Eine Weitergabe an Projektentwickler erfolgt auch in diesem Rahmen zunächst stets in anonymisierter Form, das heißt ohne personenbezogene Daten des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann eine erteilte Zustimmung jederzeit formlos in Textform widerrufen; die Daten werden dann gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Die Vertraulichkeitspflichten nach § 6 bleiben unberührt. Einzelheiten zur Datenverarbeitung regelt die Datenschutzerklärung.

§ 8 Haftungsbeschränkung

Der Dienstleister haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Dienstleisters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Im Übrigen ist die Haftung des Dienstleisters auf Schäden begrenzt, die auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) beruhen; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Der Dienstleister übernimmt keine Haftung für die Bonität, Zuverlässigkeit oder die Erfüllung vertraglicher Pflichten der zugeordneten Projektentwickler.

§ 9 Laufzeit und Kündigung

Der Auftrag beginnt mit Absendung des Flächen-Checks und der damit verbundenen Zustimmung zu diesen AGB. Er kann von beiden Parteien jederzeit ohne Einhaltung einer Frist in Textform (E-Mail genügt) gekündigt werden, sofern kein schriftlicher Vertrag mit abweichenden Regelungen geschlossen wurde. Bereits angebahnte Kontakte zu Projektentwicklern, die nach Kündigung zu einem Vertragsabschluss führen, begründen keine Vergütungsansprüche des Dienstleisters, sofern die Leistung nicht nachweislich ursächlich für den Vertragsabschluss war.

§ 10 Exklusivität und Tätigkeit für mehrere Auftraggeber

Eine Exklusivitätsverpflichtung des Dienstleisters besteht nicht, soweit keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Der Dienstleister ist berechtigt, gleichzeitig für mehrere Auftraggeber und Projektentwickler tätig zu sein. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass der Dienstleister auch Beziehungen zu den zugeordneten Projektentwicklern unterhält und durch diese vergütet werden kann. Ein Interessenkonflikt wird durch den Dienstleister offengelegt, sobald dieser erkennbar wird.

§ 11 Schlussbestimmungen

Auf diese AGB und alle darauf basierenden Vertragsbeziehungen findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist Frankfurt am Main, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.

Batteriespeicher-Pacht.de

Kostenlose Flächenprüfung für Batteriespeicher – von kompakten Gewerbeflächen bis zu Großspeicher-Projekten, ohne Investition, mit vertraglich vereinbarter Pacht.

Angebote

Großspeicher Kleinspeicher E-Ladeparks Fläche prüfen

Wissen & Kontakt

Ratgeber FAQ Über uns Kontakt YouTube

Rechtliches

Impressum Datenschutz AGB Cookie-Einstellungen

© 2026 Batteriespeicher-Pacht.de · Ein Produkt von orbitq, Inhaber Marcel Schmitt. Alle Rechte vorbehalten.

Fläche jetzt prüfen Kostenlos und unverbindlich. In 5 Werktagen wissen Sie, ob Ihre Fläche infrage kommt.
Jetzt starten Jetzt starten