Für Landwirte und Flächeneigentümer

Freifläche am Umspannwerk verpachten:
Pacht für Acker, Wiese und Grünland

Liegt Ihre Fläche im Außenbereich nahe einem Umspannwerk, kann daraus eine langfristige Pachteinnahme werden, ohne eigene Investition und ohne dass Sie die Fläche selbst bewirtschaften müssen.

Kostenlos und unverbindlich

  • Dauert keine drei Minuten
  • In 5 Werktagen wissen Sie, ob Ihre Fläche infrage kommt
  • Acker oder Wiese, Umspannwerk in etwa 200 m

Ihre Fläche für die Energiewende

Warum eine Ackerfläche für einen Batteriespeicher verpachten?

Große Batteriespeicher stabilisieren das Stromnetz, und genau dafür werden Freiflächen in der Nähe von Umspannwerken gesucht. Der kurze Weg zum Einspeisepunkt macht den Anschluss wirtschaftlich, und anders als bei einem Solarpark reicht dafür ein Bruchteil der Fläche. Entwicklung, Finanzierung, Bau, Betrieb und Rückbau übernimmt der Projektpartner. Sie stellen die Fläche, mehr nicht.

Wie hoch die Pacht ausfällt, hängt von der Anlagengröße ab, die auf Ihrer Fläche realisierbar ist. Wir arbeiten mit mehreren Projektpartnern und ordnen Ihre Fläche dem zu, bei dem sie nach unserer Einschätzung den besten Ertrag erzielt.

Umspannwerk direkt an einer grünen Wiese bei Sonnenuntergang

Bevor Sie einreichen

Passt Ihre Fläche?

Zwei Punkte entscheiden, ob sich eine Prüfung lohnt.

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Die Fläche ist frei und zusammenhängend.

Acker, Wiese oder Grünland, das Sie in den nächsten Jahren nicht selbst brauchen. Wie groß die Fläche sein muss, hängt vor allem von der Entfernung zum Umspannwerk ab. Das prüfen wir für Sie.

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Ein Umspannwerk liegt etwa 200 Meter entfernt.

Gemeint ist die große, eingezäunte Anlage mit Leitungen und Masten, nicht die kleine Trafostation am Straßenrand. Innerhalb dieser Entfernung sind Großspeicher im Außenbereich baurechtlich privilegiert, weiter entfernt braucht es einen Bebauungsplan.

Beides erfüllt? Dann lohnt sich die Prüfung.

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Ihre Fläche liegt im Gewerbe- oder Industriegebiet statt im Außenbereich? Dann gilt eine andere Entfernung. Zur Gewerbe- und Industriefläche

Die entscheidende Frage

Wie nah ist nah genug?

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Höchstens 200 Meter, gemessen in der Luftlinie.

Der Grund ist das Baurecht, nicht die Kabellänge. Seit Anfang 2026 sind Batteriespeicher ab 4 Megawatt im Außenbereich privilegiert, wenn sie höchstens 200 Meter von der Grundstücksgrenze eines Umspannwerks entfernt liegen (§ 35 Abs. 1 Nr. 11 BauGB). Dann genügt eine Baugenehmigung. Außerhalb dieser Entfernung braucht es einen Bebauungsplan der Gemeinde, und das dauert oft Jahre. Deshalb zählt der Abstand von Grundstücksgrenze zu Grundstücksgrenze, nicht der Weg über die Straße. Grenzt Ihre Fläche direkt an, ist das der Idealfall.

Nicht sicher, wie weit es genau ist? Reichen Sie die Fläche trotzdem ein. Wir prüfen die Entfernung anhand Ihrer Adresse nach, dafür müssen Sie selbst nichts nachmessen.

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Grüne Freifläche direkt vor einem Umspannwerk mit Leitungen und Masten

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Ihre Fläche bleibt Ihre Fläche.

Verpachtet wird nur der Teil, den der Speicher tatsächlich braucht, nicht der gesamte Acker oder die gesamte Wiese. Ein Beispiel: Ein Landwirt besitzt fünf Hektar direkt am Umspannwerk. Für den Speicher werden davon nur wenige tausend Quadratmeter benötigt. Die übrigen gut vier Hektar bewirtschaftet er weiter wie bisher. Was mit dem Rest passiert, entscheiden weiterhin Sie. Bewirtschaftung, Verpachtung an Dritte oder Stilllegung: Ihre Sache.

Bau, Betrieb, Wartung und Rückbau nach Vertragsende übernimmt der Projektpartner. Sie tragen keine Kosten und kein technisches Risiko.

Batteriespeicher auf einer Teilfläche eines Ackers direkt am Umspannwerk, der Rest der Freifläche wird weiter landwirtschaftlich genutzt

Häufige Fragen

Die Fragen, die Sie sich gerade stellen.

Die genauen Bedingungen stehen im Pachtvertrag, den Sie vor der Unterschrift in Ruhe prüfen können. Hier die Antworten, die für Großspeicher-Projekte üblich sind.

Wie groß muss die Fläche sein?
Eine feste Mindestgröße nennen wir bewusst nicht. Entscheidend ist die Entfernung zum Umspannwerk: Je näher, desto weniger Fläche braucht ein wirtschaftliches Projekt. Acker, Wiese oder Grünland kommen infrage, auch als Teilfläche eines größeren Grundstücks. Ob Ihre Fläche reicht, sehen wir in der Prüfung.
Wie viel Pacht ist möglich?
Die Pacht hängt vom Standort ab, vor allem von der Größe der Anlage, die dort realisierbar ist, und von den Anschlussbedingungen. Als grobe Orientierung sind marktüblich etwa 20.000 bis 50.000 Euro pro Jahr möglich, das ist ein Orientierungswert und keine Zusage. Als Orientierung zahlen Projektpartner je nach Projekt und Laufzeit etwa 1.500 bis 6.000 Euro je Megawatt und Jahr; bei einem Projekt mit 10 Megawatt sind das 15.000 bis 60.000 Euro im Jahr. Wir ordnen Ihre Fläche dem Partner zu, bei dem sie nach unserer Einschätzung den besten Ertrag erzielt. Die genaue Höhe steht nach der Prüfung fest; maßgeblich ist der Pachtvertrag.
Wie stark wird die Fläche versiegelt?
Deutlich weniger als bei einem Gebäude. Die Speicher stehen auf Punkt- oder Streifenfundamenten, dazu kommen Zufahrt, Übergabestation und Zaun. Ein großer Teil der Pachtfläche bleibt unversiegelt und wird begrünt. Nach Vertragsende werden Fundamente und Kabel entfernt, die Fläche kann anschließend wieder landwirtschaftlich genutzt werden.
Wie lange dauert es von der Einreichung bis zur ersten Pacht?
Das hängt vor allem von der Netzanfrage und vom Baurecht ab. Die Antwort des Netzbetreibers auf eine Kapazitätsanfrage kann mehrere Monate dauern, liegt die Fläche außerhalb der 200 Meter, kommt im Außenbereich ein Bebauungsplanverfahren hinzu. Zwischen Einreichung und Inbetriebnahme liegen deshalb in der Regel mehrere Monate, häufig länger. Ob wir Ihre Fläche weiterverfolgen, erfahren Sie innerhalb von 5 Werktagen, danach halten wir Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Fragen zu Vertrag, Laufzeit, Verkauf oder Steuern beantworten wir in den häufigen Fragen zum Großspeicher.

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Der Check dauert etwa drei Minuten. Kostenlos und unverbindlich.

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Hinweise zu den genannten Beträgen

Alle genannten Beträge sind Orientierungswerte auf Basis marktüblicher Pachtsätze für vergleichbare Großspeicher-Standorte und keine Zusage. Die tatsächliche Pacht hängt von Standort, Anlagengröße, Netzanschluss und dem jeweiligen Partner ab und wird individuell verhandelt. Was auf Ihrer Fläche möglich ist, steht erst nach der Prüfung fest. Maßgeblich ist in jedem Fall der Pachtvertrag, den Sie direkt mit dem Partner schließen.