Für Standorte mit freier Kapazität

Netzanschluss verpachten:
Pacht für ungenutzte Anschlusskapazität

Steht ein Teil Ihres Netzanschlusses still, kann eine Teilfläche daraus eine langfristige Pachteinnahme werden. Die aufwendige Netzanfrage entfällt weitgehend, weil der Anschluss schon da ist.

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  • Freie Teilfläche, vorhandener Netzanschluss

Ihre Fläche für die Energiewende

Warum ungenutzte Anschlusskapazität verpachten?

Verfügt Ihr Standort bereits über gesicherte Anschlusskapazität, geht es deutlich schneller: Die aufwendige Netzanfrage entfällt weitgehend, und eine Teilfläche kann früher Ertrag bringen. Entwicklung, Finanzierung, Bau, Betrieb und Rückbau übernimmt der Projektpartner. Sie stellen die Fläche, mehr nicht.

Wie hoch die Pacht ausfällt, hängt von der Anlagengröße ab, die auf Ihrer Fläche realisierbar ist. Wir arbeiten mit mehreren Projektpartnern und ordnen Ihre Fläche dem zu, bei dem sie nach unserer Einschätzung den besten Ertrag erzielt.

Batteriespeicheranlage in grüner Landschaft bei Sonnenuntergang

Bevor Sie einreichen

Passt Ihre Fläche?

Zwei Punkte entscheiden, ob sich eine Prüfung lohnt.

01

Eine freie Teilfläche steht zur Verfügung.

Der Platz, den der Speicher selbst braucht: eine ungenutzte Hallenfläche, ein Hof oder eine Randfläche des Geländes. Wie viel Platz nötig ist, hängt von der freien Anschlusskapazität ab und wird in der Prüfung geklärt.

02

Ein eigener Netzanschluss steht teilweise ungenutzt.

Etwa eine stillgelegte oder rückläufige Produktion mit Anschlusskapazität im Megawattbereich. Die Netzanfrage entfällt dann weitgehend, der aufwendigste Teil der Prüfung ist schon geklärt.

Beides erfüllt? Dann lohnt sich die Prüfung.

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Sie haben keinen eigenen Netzanschluss, aber ein Umspannwerk in der Nähe? Dann gilt eine andere Bedingung. Zur Übersicht der Großspeicher-Varianten

Die entscheidende Frage

Warum geht das schneller?

01

Die Netzanfrage entfällt weitgehend.

Der aufwendigste und langsamste Teil einer Großspeicher-Prüfung ist normalerweise die Anfrage beim Netzbetreiber. Ist die Anschlusskapazität schon vorhanden und gesichert, fällt genau dieser Schritt größtenteils weg. Ihre Fläche kann entsprechend früher Ertrag bringen.

Warum gerade stillgelegte oder verkleinerte Produktionsstandorte gesucht werden, lesen Sie im Ratgeber zum ungenutzten Netzanschluss.

Fläche einreichen
Produktionsgebäude mit bestehendem Netzanschluss und befestigter Freifläche

02

Ihr Betrieb läuft weiter.

Verpachtet wird nur die Teilfläche, die der Speicher braucht: eine ungenutzte Hallenfläche, ein Hof oder eine Randfläche des Geländes. Zufahrt, Gebäude und Ihre Produktion bleiben, wie sie sind. Läuft die Produktion reduziert weiter, nutzt der Speicher nur die Kapazität, die Sie nicht mehr abrufen.

Bau, Betrieb, Wartung und Rückbau nach Vertragsende übernimmt der Projektpartner. Sie tragen keine Kosten und kein technisches Risiko.

Großspeicher-Container auf einer Teilfläche eines Industriegeländes, der Betrieb daneben läuft weiter

Häufige Fragen

Die Fragen, die Sie sich gerade stellen.

Die genauen Bedingungen stehen im Pachtvertrag, den Sie vor der Unterschrift in Ruhe prüfen können. Hier die Antworten, die für Großspeicher-Projekte üblich sind.

Wie groß muss die Fläche sein?
Eine feste Mindestgröße gibt es hier nicht. Gebraucht wird die Teilfläche, auf der der Speicher steht, etwa eine ungenutzte Hallenfläche, ein Hof oder eine Randfläche. Wie viel Platz nötig ist, hängt von der freien Anschlusskapazität ab. Entscheidend ist der Anschluss, nicht die Fläche.
Wie viel Pacht ist möglich?
Die Pacht hängt vom Standort ab, vor allem von der Größe der Anlage, die dort realisierbar ist, und von den Anschlussbedingungen. Als grobe Orientierung sind marktüblich etwa 20.000 bis 50.000 Euro pro Jahr möglich, das ist ein Orientierungswert und keine Zusage. Als Orientierung zahlen Projektpartner je nach Projekt und Laufzeit etwa 1.500 bis 6.000 Euro je Megawatt und Jahr; bei einem Projekt mit 10 Megawatt sind das 15.000 bis 60.000 Euro im Jahr. Wir ordnen Ihre Fläche dem Partner zu, bei dem sie nach unserer Einschätzung den besten Ertrag erzielt. Die genaue Höhe steht nach der Prüfung fest; maßgeblich ist der Pachtvertrag.
Wie wird die ungenutzte Anschlusskapazität festgestellt?
Grundlage sind Ihr Netzanschlussvertrag, die vereinbarte Anschlussleistung und die Lastgänge der letzten Jahre. Daraus ergibt sich, wie viel Leistung dauerhaft frei ist. Ob und in welcher Form der Netzbetreiber die Mitnutzung durch einen Speicher zulässt, klärt der Projektpartner mit ihm. Bei einem bestehenden Anschluss ist das in der Regel deutlich einfacher als eine neue Netzanfrage.
Was, wenn ich die Fläche später selbst brauche?
Während der Laufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Verpachten Sie deshalb nur eine Teilfläche, die Sie dauerhaft entbehren können, und planen Sie Erweiterungen Ihres Betriebs um die Speicherfläche herum. Wir sagen das lieber vorab als im Kleingedruckten.

Fragen zu Vertrag, Laufzeit, Verkauf oder Steuern beantworten wir in den häufigen Fragen zum Großspeicher.

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Hinweise zu den genannten Beträgen

Alle genannten Beträge sind Orientierungswerte auf Basis marktüblicher Pachtsätze für vergleichbare Großspeicher-Standorte und keine Zusage. Die tatsächliche Pacht hängt von Standort, Anlagengröße, Netzanschluss und dem jeweiligen Partner ab und wird individuell verhandelt. Was auf Ihrer Fläche möglich ist, steht erst nach der Prüfung fest. Maßgeblich ist in jedem Fall der Pachtvertrag, den Sie direkt mit dem Partner schließen.